Gutachten § 57a

Gutachten § 57a


Je nach Alter des Fahrzeuges gibt es unterschiedliche Begutachtungsintervalle.

Prüfgutachten § 57a
Pickerl

Der Gesetzgeber schreibt die Begutachtung nach § 57a vor.
Sie dient der Überprüfung der Betriebs- und Verkehrssicherheit sowie der Umweltverträglichkeit aller auf der Straße zugelassenen Fahrzeuge und Anhänger.

Was wird überprüft?
Ausrüstung
Sicherheitseinrichtungen
Beleuchtungs-, Warneinrichtungen und elektrische Anlagen
Fahrgestell und Karosserie
Reifen und Räder
Motor
Bremsen
§57a Pickerl Überprüfung – Wann muss ich mein Fahrzeug begutachten lassen?

In Österreich gibt es die sogenannte 3-2-1 Regel (Toleranzzeitraum): beim PKW / Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung 3 Jahre nach der Erstzulassung fällig. Die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und danach jährlich.
Historische Fahrzeuge müssen alle 2 Jahre überprüft werden und alle andere Fahrzeuge jährlich.

Um die Verkehrssicherheit ihres Fahrzeuges zu garantieren und den Spruch „Wer sein Fahrzeug liebt, der schiebt“ nicht wahr werden zu lassen, sollten sie ihr Fahrzeug regelmäßig begutachten lassen. Sonst kann es zu schweren Mängeln kommen, welche einen Werkstattbesuch unumgänglich machen.
Der Toleranzzeitraum für die Pickerl-Überprüfung liegt bei 6 Monaten. Sie können 1 Monat vor und 4 Monate nach Fälligkeit (Monat der Erstzulassung) eine Überprüfung  vornehmen lassen.
Zeitpunkt der Überprüfung
Bei Neuwagen (PKW/Kombi und Anhänger bis 3,5 to Gesamtgewicht) ist die erste Pickerl-Überprüfung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und dann jährlich vorgeschrieben (3-2-1 Regel)

Notwendige Unterlagen für die Begutachtung
Zulassungsbescheinigung
Genehmigung oder Gutachten (z.B. für Sportauspuff, Alufelgen)
bei nicht zugelassenen Fahrzeugen (Anmeldegutachten) Tyenblatt

Weißes Pickerl
abgasarme Motorräder
Elektro-Kfz
PKW, Kombi und LKW bis 3,5 t mit Benzinmotor & Katalysator
abgasarme Dieselfahrzeuge (auch schwere Diesel-LKW)
Anhänger
Moped mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder 
      Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99

Grünes Pickerl
Alle anderen Fahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.

Rotes Pickerl
Dieses wird ausschließlich für Oldtimerfahrzeuge vergeben.
Vorteile einer §57a Überprüfung bei uns:

persönliche Beratung
gründliche Diagnose
Sicherstellung der Verkehrs- und Betriebssicherheit
Online Terminvereinbarung
objektive Diagnose
kurzfristiger Pickerl-Begutachtungstermin

Der auf der Plakette angegebene Begutachtungstermin darf höchstens vier Monate überschritten werden. Eine rechtzeitige Anmeldung durch unsere Onlineterminreservierung erspart unnötigen Druck.

§57a Pickerl Überprüfung beim Profi
Unser regelmäßig geschultes §57a-Team sichert eine objektive Bewertung und Diagnose deines Fahrzeuges. Die Begutachtung selbst erfolgt als staatliche §57a Pickerl Überprüfung nach einem streng vorgegebenen Kriterienkatalog und lässt keinen Spielraum für unsere §57a -Prüfer.

Ziel der Pickerl-Regelungen nach §57a ist Ihre Sicherheit im Straßenverkehr sowie die Umweltverträglichkeit und Schadstoffbegrenzung aller in Österreich zugelassenen Fahrzeuge. Gern erstellen wir nach der Begutachtung ein attraktives Angebot, um etwaige Mängel rasch und kostengünstig zu beheben.

Schwere Mängel müssen innerhalb der gesetzlichen Frist behoben werden, wobei sie sich sich bei der Reparatur in einer unserer Fachwerkstätte die Kosten der Nachüberprüfung sparen. Der Bericht der §57a Pickerl Überprüfung sollte unbedingt im Auto mit dem Zulassungsschein aufbewahrt werden, so kann auch nach einem etwaigen Scheibentausch rasch eine Ersatzplakette ausgestellt werden. Laut Gesetz müssen auch als leichte Mängel eingestufte Feststellungen vom Fahrzeuglenker behoben werden. Wir empfehlen, derartige Mängel sofort nach der §57a Überprüfung reparieren zu lassen, um teure Folgeschäden zu vermeiden.
Unsere Kfz-Techniker beraten sie gerne über verschiedene Reparaturen und gesetzliche Neuerungen der §57a Pickerl Überprüfung . Eine Begutachtung erfolgt nur von Pkw/Kombis und Anhängern bis 2,8t. Wir überprüfen Zweiräder nach Absprache, aber keine Spezialfahrzeuge, die nicht unter die oben genannten Klassen fallen.

Leistungsspektrum unserer Fachwerkstatt


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